Lizenzvereinbarung für den Endverbraucher,
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lizenzvertrag, Copyright

  1. Die Muth/Herrmann-Grafik und Kommunikation (Partnerbüro), 12681 Berlin, Georg-Knorr-Str. 4, erteilen als Lizenzgeber ausschließlich ihrem Kunden als Lizenznehmer ein begrenztes Nutzungsrecht für die Farbfotos. Die Fotos werden als elektronische Daten (Dateiformat: JPG) oder/und auf CD oder Papier geliefert. Diese Lizenzbestimmungen gelten für alle Lieferformen.

  2. Im nachfolgenden Text wird der Lizenzgeber Muth/Herrmann-Grafik und Kommunikation (Partnerbüro) abgekürzt als "grafkom" bezeichnet.

  3. Die grafkom ist bereit, dem Besteller für das gewünschte Foto eine begrenzte Nutzerlizenz unter der Voraussetzung zu gewähren, dass alle Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung akzeptiert werden.

  4. Diese Lizenz gestattet den Gebrauch der grafkom-Fotos ausschließlich dem namentlich bekannten Bezieher nach vollständig bezahlter Rechnung. Der Lizenznehmer ist nicht befugt, Dritten das Werk oder Teile davon zur Nutzung weiterzugeben, weder in Unterlizenzen noch entgeltlich oder unentgeltlich. Soll dennoch eine Lizenz-Übertragung auf einen Dritten erfolgen, so ist die grafkom schriftlich zu informieren und Name und Anschrift des neuen Nutzers zu nennen. Die Rechte und Pflichten dieser Lizenzvereinbarung gehen nach einer Übertragung unter Ausschluss des bisherigen Nutzers voll auf den neuen Nutzer über.

  5. Diese Lizenz erlaubt, mit den grafkom-Fotos kommerzielle Werbemittel unterschiedlichster Art herzustellen, Entwürfe von unterschiedlichsten (Werbe-) Drucksachen, Websites, Fernseh- und Filmaufnahmen, Dia- und Präsentationsshows, künstlerische Collagen, Verpackungen und sonstige Aufsichtsvorlagen zu gestalten und diese zu reproduzieren, zu drucken, zu plotten oder zu senden - und zwar ohne zusätzliche Vergütung. Der Lizenznehmer darf diese Entwürfe, Drucksachen usw. an Dritte weiterverkaufen, aber er hat jedoch darauf zu achten, dass Dritte, also seine Kunden die grafkom-Fotos nur für solche Zwecke einsetzen, die von ihm, dem grafkom-Lizenznehmer ausdrücklich genehmigt wurden. Eine eigenmächtige Nutzung der grafkom-Fotos durch Dritte ist nicht erlaubt.

  6. Ein grafkom-Foto darf als integraler Bestandteil einer Website benutzt werden, nicht aber separat oder in einem zur Dauerspeicherung oder zur wiederholten Verwendung von Website-Benutzern geeigneten Format zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr hat der Lizenznehmer darauf zu achten, dass grafkom-Fotos, die er in Software einbindet (z. B. in Websites) nicht von Unbefugten heruntergeladen oder sonst wie genutzt werden können. Jegliche Bildbearbeitung zur individuellen Gestaltung ist erlaubt, jedoch entstehen dem Lizenznehmer keine neuen Rechte (Lizenzrechte) an diesen veränderten Motiven. Das Urheberrecht verbleibt nach der Bildveränderung durch den Nutzer insoweit bei grafkom, als dieser das Urheberrecht nach dem Urheberrechtsgesetz zusteht.

  7. Das Anbieten von grafkom-Fotos an Dritte, also der Betrieb eines "Fotohandels" in jeder Art, ist nicht gestattet. Dies gilt auch für graphisch veränderte Fotografien der grafkom, wie auch Gestaltungskombinationen, bei denen Motive der grafkom mitverwendet wurden.

  8. Wer grafkom-Fotos oder Teile davon kopiert und - auf welche Weise auch immer - weitervertreibt, muss mit hohen Schadensersatzforderungen und zusätzlicher strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

  9. Die Benutzung der grafkom-Fotos zur Herstellung von Bilder- oder Sammelwerken, Illustrationsvorlagen, Postkarten, die Aufnahme der Motive in Bilderdienste, Kataloge aller Art, Malvorlagen oder Dekorationssysteme, die vorwiegend dem Wiederverkauf der eingesetzten Motive dienen, sind nicht erlaubt, ebenso nicht das Anbieten von grafkom-Fotos im Internet, in welcher Form auch immer.

  10. Entstehen seitens des Käufers irgendwelche individuellen Fragen betreffend der rechtlichen Nutzung der Motive, so ist er verpflichtet, bei der grafkom schriftlich rückzufragen. Findet bei unklarer Nutzungsrechtslage (auch in Grenzfällen) dennoch eine Nutzung statt, liegt ein Verstoß gegen diesen Lizenzvertrag vor.

  11. Der Lizenznehmer kann keine anderen berechtigten Nutzer von grafkom-Fotos von der Nutzung ausschließen, indem z. B. eigene patent-, markenrechtliche oder sonstige Ansprüche auf Fotos der grafkom (im Ganzen, in Teilen oder Kombinationen) erhoben werden.

  12. Gewährleistung: Die grafkom übernimmt in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den grafkom-Fotos: Während eines Zeitraums von 6 Monaten nach Übernahme des Produktes hat der Nutzer einen Anspruch auf Ersatz des beanstandeten Produktes. Ist Ersatzlieferung nicht möglich oder ist diese für den Lizenznehmer unzumutbar, so kann er anstelle der Ersatzlieferung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die grafkom nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere in den Fällen ausgeschlossen, in denen Dritte markenrechtliche Ansprüche gegenüber dem Lizenznehmer geltend machen. Bei Verlust oder Beschädigung eines grafkom-Fotos (im Ganzen oder in Teilen) außerhalb der Verantwortung der grafkom kann kein kostenloser Ersatz geliefert werden.

  13. Die grafkom behält sich das Recht vor, die Benutzung einzelner grafkom-Fotos zu sperren oder ein Bild durch ein anderes Motiv zu ersetzen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Nach der Benachrichtigung über die Einstellung der Lizenz für bestimmte Motive ist der Lizenznehmer einverstanden, diese nicht mehr zu nutzen. Eine Rücktrittsmöglichkeit vom Kaufvertrag, eine Wertminderung oder weitere Ansprüche entstehen dadurch nicht. Hierin ist kein Gewährleistungsfall zu sehen.

  14. Es ist nicht erlaubt, Fotos der grafkom für sittenwidrige, diffamierende, pornografische oder sonst wie ungesetzliche Zwecke einzusetzen. Erkennbare Personenportraits dürfen nicht für politische Zwecke verwendet werden. Bei Abbildungen von Menschenansammlungen ist es nicht erlaubt, einzelne Personen herauszuvergrößern (zu fokussieren) und sie isoliert darzustellen.

  15. Abbildungen von Personen der Zeitgeschichte, Kunst, Sport oder des öffentlichen Lebens, dürfen nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (auch des jeweils betreffenden Staates) verwendet werden. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Nutzer haftet die grafkom in keiner Weise.

  16. Falls der Käufer/Lizenznehmer gegen diesen Vertrag (punktuell oder im Ganzen) verstößt oder die grafkom in vom Vertrag nicht vertretbarer Weise einsetzt oder benutzt, ist die grafkom berechtigt, jegliche Weiternutzung des Werkes zu untersagen und die Produkte einzuziehen. Im Falle der Produkteinziehung ist der vom Käufer/Lizenznehmer geleistete Kaufpreis unter Abzug der vom Käufer/Lizenznehmer gezogenen Nutzungen zu erstatten. Der Käufer zahlt den Rückversand der Ware und ist ggf. zusätzlich schadensersatzpflichtig.

  17. Die grafkom behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung vor. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

  18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Geschäfte mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Institutionen ist Berlin. Die Rechtsbeziehungen zum Besteller/Auftraggeber/Lizenznehmer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  19. Änderungen, Nebenabreden oder sonstige zusätzliche Vereinbarungen haben nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Sollte eine der Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Warennamen, Wort- und Bildzeichen werden ohne Gewährleistung der freien Verwendbarkeit benutzt.

  20. Mit der Nutzung von Produkten aus dem Angebot der grafkom erkennt der Käufer diese Lizenzbestimmungen an.

 
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